Eduard Hermann Techow II wurde als Sohn eines Gymnasialdirektors am 25.08.1838 in
Brandenburg.Er studierte Jura und wurde wie sein Bruder Techow I in der Landsmannschaft Teutonia Bonn aktiv und 1856
recipiert. Nach dem Studium war er 1858 Auskultator, 1861 Gerichtsreferendar, 1865 Gerichtsassessor. Am 01.04.1867 wurde er Kreisrichter in Ortelsburg,
25.12.1870 Staatsanwalt am Kreis- und Schwurgericht in Lyck, 01.02.1877 Staatsanwalt beim Kreisgericht in Tilsit.
Am 06.04.1878 wurde er zum Regierungsrat ernannt und war Justitiar und Verwaltungsrat beim Provinzial-Schulkollegium in Berlin. Von 1883 bis 1887 war Eduard
Hermann Techow Ratgeber der japanischen Regierung für die Reform des Schulwesens und arbeitete Gesetzesentwürfe aus. Am 22.06.1887 wurde er zum
Oberregierungsrat ernannt und war bei der Regierung in Breslau Dirigent der Kirchen- und Schulabteilung. Am 12.03.1890 wurde er Oberverwaltungsgerichtsrat und
am 10.05.1903 Senatspräsident.
Geheimer Regierungsrat Eduard Hermann Techow II war Senatspräsident beim preußischen Oberverwaltungsgericht.
Geheimer Regierungsrat Eduard Hermann Techow II erhielt folgende Auszeichnungen:
Japanisches Kommandeurkreuz
Orden der Aufgehenden Sonne III. Klasse
Roter
Adler Orden II. Klasse mit Eichenlaub
Geheimer Regierungsrat Eduard Hermann Techow II starb am 25.01.1909 in Berlin.
Quellen:
1.) Ewiges Verzeichnis der Landsmannschaft Teutonia Bonn von 1844 im Coburger Convent, Historisches Archiv, 1844 - heute
2.) Paul-Christian Schenck, Der deutsche Anteil an der Gestaltung des modernen japanischen Rechts- und Verfassungswesens, Franz Steiner Verlag, Stuttgart, S.
342
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http://books.google.de/...
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