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.Das "Ewige Verzeichnis" der Landsmannschaft Teutonia Bonn
. von 1844 im Coburger Convent führt als Nr. 1025
.Prof. Dr. jur. Burkhard Jähnke,
.Vizepräsident des Bundesgerichtshofs i.R.

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1025_BJ_1958Burkhard Jähnke wurde am 14.05.1937 in Berlin-Köpenick als Sohn des Oberregierungsrats Dr. Fritz Jähnke und seiner Ehefrau Else geb. Reise geboren. Er hat noch zwei jüngere Brüder. Sein Vater ist öfters versetzt worden. So zog die Familie im Jahr 1942 nach Ilmenau/Thüringen, wo Burkhard Jähnke im Herbst 1943 eingeschult wurde. Nach dem Zusammenbruch wohnte die Familie Jähnke nacheinander in Schleusingen, Meiningen und Erfurt. In Erfurt bestand er 1951 die Abschlußprüfung der sowjetzonalen 8-jährigen Grundschule mit Auszeichnung und konnte daraufhin die 4-klassige Heinrich-Mann-Oberschule in Erfurt besuchen. 1952 siedelte die Familie nach Koblenz über, wo er in die Untersekunda des neusprachlichen Städtischen Gymnasiums aufgenommen wurde. Im Februar 1956 legte er dort die Reifeprüfung ab.

Er wurde in Bonn im Mai 1956 als Jurastudent immatrikuliert, wurde in der Landsmannschaft Teutonia Bonn als 12. Fuchs (!) des Semesters aktiv und 1957 dort recipiert.1,2) 1960 legte er in Bonn sein 1. und 1965 sein 2.juristisches Staatsexamen ab Danach war er Gerichtsassessor am LG und AG in Koblenz. 1968 wurde er zum Landgerichtsrat am LG Koblenz ernannt. Von 1969 bis 1972 war Jähnke an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. 1973 wurde er zum Richter am OLG Koblenz ernannt, wo er bis 1978 tätig war. 1975 bis 1978 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.

Prof. Dr. jur. Burkhard Jähnke war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und seit März 1999 Vizepräsident des BGH. Er trat am 31.05.2002 in den Ruhestand.3) Sein Werdegang ist in der u.a. Pressemitteilung gewürdigt.4)

Prof. Dr. jur. Burkhard Jähnke ist Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er z.B. Vorlesungen über "Europäisches Straf- und Strafprozeßrecht" hält.5)

Prof. Dr. jur. Burkhard Jähnke lebt heute in Jena und erfreut sich bester Gesundheit.
(Bild: 1958 als Aktiver)

.Quellen:
1.) Ewiges Verzeichnis der Landsmannschaft Teutonia Bonn von 1844 im Coburger Convent, Historisches Archiv, 1844 - heute
2.) Lebenslauf im Teutonen-Echo 1956
3.) de.wikipedia.org/wiki/Burkhard_Jähnke
4.) http://juris.bundesgerichtshof.de/...
5.) http://www.rewi.uni-jena.de/...

Mitteilung Nr. 55/2002 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH):
.Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Dr. Burkhard Jähnke im Ruhestand
Am 31. Mai 2002 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Dr. Burkhard Jähnke in den Ruhestand treten. Herr Dr. Jähnke wurde am 14. Mai 1937 in Berlin geboren. Er ist sei drei Jahren verwitwet und hat drei inzwischen erwachsene Kinder.
Seine juristische Laufbahn begann Herr Dr. Jähnke nach Abschluß seiner Ausbildung im Jahre 1965 als Gerichtsassessor bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Koblenz. 1968 zum Landgerichtsrat ernannt, war er - unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in den Jahren 1969 bis 1972 - bis 1973 bei dem Landgericht Koblenz tätig, bevor er im September 1973 zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz ernannt wurde. Dieses Amt bekleidete Herr Dr. Jähnke, unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in den Jahren 1975 bis 1978, bis zu seinem Übertritt zum Bundesgerichtshof.
Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Jähnke am 3. Juni 1980 ernannt worden. Das Präsidium hat ihn zunächst dem damals vorwiegend für Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen. Am 1. Juni 1982 wechselte er zum 4. Strafsenat, dem er bis Oktober 1991 - zuletzt als stellvertretender Vorsitzender und Mitglied im Großen Senat für Strafsachen - angehörte. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 2. Oktober 1991 ist Herr Dr. Jähnke Vorsitzender des 2. Strafsenats, den er sei 1992 auch im Großen Senat für Strafsachen vertritt. Am 1. März 1999 ist Herr Dr. Jähnke zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt worden. Während der gesamten Dauer seiner Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Jähnke vielfältige Zusatzaufgaben übernommen. So war er von 1980 bis 1988 Mitglied des Senats für Anwaltssachen und von 1992 bis 1996 dessen stellvertretender Vorsitzender. Von September 1981 an gehörte er daneben bis Dezember 1985 dem Senat für Notarsachen und bis Dezember 1988 dem Senat für Patentanwaltssachen an. Auch in diesem Senat hatte er von 1992 bis 1996 den Vorsitz inne. Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gehörte Herr Dr. Jähnke von 1981 bis 1988 als Mitglied des Senats für Anwaltssachen und von 1992 bis 2001 als Mitglied des Großen Senats für Strafsachen an. Von Juli 1988 bis September 1991 waren ihm die Aufgaben des Präsidialrichters übertragen. Er ist zudem sei 1995 Mitglied des Präsidiums und seit 1998 Mitglied des Präsidialrats. Als Vorsitzender des 2. Strafsenats hat Herr Dr. Jähnke an einer ganzen Reihe wichtiger strafrechtlicher Entscheidungen mitgewirkt. Zu nennen sind u.a. der Vorlagebeschluß vom 19.5.1993 (NStZ 1993, 434), der zur Aufgabe der Rechtsprechung zur fortgesetzten Handlung durch den Großen Senat für Strafsachen führte (BGHSt 40, 138), und das Verfahren zur Frage der Verjährung des Kriegsverbrechens von Cajazzo (NJW 1995, 1297). In weiteren wichtigen Verfahren ging es um Submissionsbetrug (BGHSt 38, 186) und Bestechungskriminalität (BGHSt 42, 230; 43, 370; 44 16), um die Zulässigkeit von Absprachen im Strafverfahren (BGHSt 38, 102), um Schußwaffengebrauch an der DDR-Grenze (NStZ 1995, 286; NJ 2001, 152, 153) und um rechtsstaatswidrige Verzögerungen im Strafverfahren (BGHSt 46, 159). Auch in den Revisionsverfahren in der Strafsache gegen Monika Weimar/Böttcher oblag ihm der Vorsitz. Im Großen Senat für Strafsachen hat Herr Dr. Jähnke als Berichterstatter an der Entscheidung zur sogenannten Hörfalle (BGHSt 42, 139) mitgewirkt. Ebenfalls als Berichterstatter war er an der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate zu den senatsinternen Mitwirkungsgrundsätzen (BGHZ 126, 63) beteiligt.
Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Jähnke als Kommentator der §§ 19 - 21, 77 - 79b, 211-216 und 220a - 222 StGB in dem von ihm mit herausgegebenen Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch sowie als Autor mehrerer Abhandlungen zum Straf- und zum Strafprozeßrecht auch wissenschaftlich in Erscheinung getreten.
Die offizielle Verabschiedung von Herrn Dr. Jähnke findet in einer Feierstunde am Donnerstag, dem 6. Juni 2002, 14.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Karlsruhe statt. Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, wird in dieser Feierstunde zugleich den Nachfolger von Dr. Jähnke als Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Herrn Dr. Joachim Wenzel (vgl. Pressemitteilung 50/2002), in sein neues Amt einführen.


Karlsruhe, den 31. Mai 2002
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe
Publikationen:
1.) Udo Ebert (Hrsg.): Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege (mit Beiträgen von A. Böhm, R. Böttcher, H. Dahs, U. Ebert, G. Fezer, J. v. Gerlach, K.-H. Groß, G. Hammerstein, B. Jähnke, G. Jungfer, E. Müller, P. Rieß, G. Widmaier). Berlin/New York 1991.
2.) http://www.buecher.de/go/... Burkhard Jähnke / Heinrich Wilhelm Laufhütte / Walter Odersky (Hgg.), div. Kommentare zum StGB, sog. "Leipziger Kommentare zum Strafgesetzbuch"
3.) Burkhard Jähnke, Über die Rechtsfolgenlösung des Bundesgerichtshofes beim Heimtückemord, in Festschrift für Günter Spendel zum 70. Geburtstag am 11. Juli 1992..., Hrsg. Manfred Seebode, S. 537ff. books.google.de/books?isbn=3110128896
4.) Burkhard Jähnke, Rechtsgutvernichtung nach ärztlichem Ermessen - Zur Frage der "ärztlichen Erkenntnis" beim Schwangerschaftsabbruch, in "Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege", Hrsg. Udo Ebert, de Gruyter, 1991, S.187ff.http://books.google.de/books...
5.) Burkhard Jähnke, Über die Befugnis des Revisionsgerichts zur Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung, in Festschrift für Ernst-Walter Hanack zum 70. Geburtstag am 30. August 1999, Hrsg. Udo Ebert, de Gruyter, 1999, S.355ff. http://books.google.de/books...
6.) Burkhard Jähnke, Verwertungsverbote und Richtervorbehalt beim Einsatz Verdeckter Ermittler, in Festschrift für Walter Odersky zum 65. Geburtstag am 17. Juli 1996 herausgegeben von Reinhard Böttcher,Götz Hueck,Burkhard Jähnke, de Gruyter, 1996, S.427ff. http://books.google.de/books ...